CSC Technische Handbücher V3.0 aktualisiert

In Allgemein by Andreas Tuan Phan

Der Bundesverband Transportbeton hat im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als Regionaler Systembetreiber des CSC-Zertifizierungssystems in Deutschland die Technischen Handbücher V3.0 aktualisiert. Die überarbeiteten Fassungen entsprechen der aktuell gültigen globalen Version (Link).

Die Anpassungen wurden auf Grundlage des Feedbacks aus der Industrie und von weiteren Stakeholder-Gruppen sowie nach Beratung im Technischen Ausschuss des CSC vorgenommen.

Einführung in das CSC-Zertifizierungssystem | Änderungen gegenüber der bisherigen Version vom 05.07.2024:

  • Im Kapitel 1.9 „Gültigkeit des Zertifikats und Entzug des Zertifikates“ wurde ein Absatz zum Thema „Übernahme von Unternehmen“ ergänzt

CSC Technisches Handbuch V3.0 (inkl. Zementmahlanlage und -mischanlage, sowie Betonfertigteilhersteller mit und ohne eigener Frischbetonproduktion | Änderungen gegenüber der bisherigen Version vom 05.07.2024:

Bezogen auf die Technischen Handbücher:

  • P2.02 Konflikt mit lokalen Gesetzen: Neu aufgenommen wurde die Information „Wenn lokale Gesetze im Widerspruch zu den oben genannten Anforderungen stehen oder niedrigere Standards setzen, ist das Werk nicht für eine CSC-Zertifizierung auf Platin-Level zugelassen.“ Dies trifft auf Deutschland aber nicht zu. Daher wurde folgender Absatz ebenfalls neu ergänzt: „Hinweis: In Deutschland stehen lokale Gesetze grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder den OECD-Leitsätzen. Für Deutschland gelten die im Kriterium P2.02 unter „erforderliche Nachweise“ gelisteten Nachweise. Es müssen keine Alternativnachweise übermittelt werden.
  • P2.03 Arbeitsrechte: Die entsprechenden ILO-Übereinkommen wurden ergänzt z.B. für Kinderarbeit ILO-Übereinkommen 138 und 182
  • M2.01/M3.01/M4.01: Folgende Information wurde ergänzt: „Der Geltungsbereich des UMS/QMS/Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem muss das Werk, das zertifiziert werden soll, abdecken.
  • M2.02/M3.02/M4.02: Folgende Information wurde ergänzt: „Der Geltungsbereich des zertifizierten UMS/QMS/Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem muss das Werk, das zertifiziert werden soll, abdecken.
  • E5.01 Wasserrichtlinie: Das Kriterium ist fortan ein Mindestkriterium für die Zertifizierungsstufe Platin.
  • E6.05 Kein Nettoverlust (No net loss): Folgende Information wurde ergänzt: „Das Werk verfügt über einen Biodiversitätsmanagementplan (BMP) oder einen Biodiversitätsaktionsplan (BAP). Die Integration eines solchen Biodiversitätsmanagements in das Umweltmanagementsystem (UMS) wäre gleichbedeutend mit einem BMP/BAP.
  • E8.03 Schulungen zum Thema Kraftstoffeinsparung: Das Kriterium ist fortan ein Mindestkriterium für die Zertifizierungsstufe Platin.

Bezogen auf die Anhänge:

  • M4.02: Für Deutschland zusätzlich ergänzt: Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) (2 Punkte)
  • M5.01: Neuer Standard ergänzt: Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME) (=dt. “freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung) (3 Punkte)
  • E1.02/E1.03: Präzisiert: ORIS (nur für Gesteinskörnungshersteller; ausschließlich für CO₂-Berechnungen, nicht zulässig für Umweltproduktdeklarationen (EPDs).)
  • E6.05: Folgende Information ergänzt: „In den Fällen, wo gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen möglicherweise zulässig sind.“
  • E7.01:Kalkstein“/“Kalksteinmehl“ wurde als Beispiel für Sekundärmaterialien entfernt.

Die aktualisierten Dokumente finden Sie unter: https://www.csc-zertifizierung.de/downloads/